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Als Geschädigter steht Ihnen das Recht zu, einen neutralen, unparteiischen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen.

 

Sie erreichen uns von Montag – Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, sowie Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung!

Klicken Sie hier für mehr Informationen.

Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Neuerungen der StVZO & DIN EN 471!

GUT SICHTBAR!

Warnwestenpflicht ab 01.07.2014 neu in Deutschland.
Eine Sicherheitsweste muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
ACHTUNG: In Tschechien muss für jeden Fahrzeuginsassen im Fahrzeug eine Sicherheitsweste mitgeführt werden.

Sachverständigenbüro Lutz 0