Bei LKW-Schäden heißt es sofort handeln!

 

LKW-Bergung und Abschleppen

Immer wieder tauchen nach einer Bergung nachfolgende Fragen seitens des Auftraggebers, der Leasingfirmen, der Versicherung, der Rechtsanwälte und der Gerichte zum Abschleppen und Bergen von PKW und LKW auf!

Ist das Fahrzeug beim Abschleppen bzw. bei der Bergung beschädigt worden?


Hätte eine Vermeidung der Schäden bei der Bergung und durch Einsatz von Hilfsmittel nach dem Stand der Technik erfolgen können?


Erfolgte die Bergung und das Abschleppen fach- und sachgerecht?


Ist die Rechnung für das Bergen und Abschleppen nachvollziehbar und korrekt erstellt worden?

Der vom VBA geprüfter Bergungs- und Abschleppsachverständige Achim Lutz überprüft nach dem Stand der Technik die Korrektheit von Bergungs- und Abschleppvorgängen bei Pkw und Lkw, ermittelt den eventuell durch das Bergen und Abschleppen entstandene Schaden und überprüfen auch die für das Bergen und Abschleppen gestellte Rechnung des Bergeunternehmens.

Weiterhin begleiten und dokumentieren wir als Sachverständige für das Bergungs- und Abschleppwesen im Auftrag von Speditionen, Versicherungen und Rechtsanwälte die Bergung der Fahrzeuge, sowie als IHK geprüfter Havariekommissar die Bergung und Sicherung der Fahrzeugladung.

 

Bei Fragen hierzu können Sie Herrn Lutz direkt unter der Rufnummer 0171/2705188 erreichen.

Klicken Sie hier für mehr Informationen.

Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Neuerungen der StVZO & DIN EN 471!

GUT SICHTBAR!

Warnwestenpflicht ab 01.07.2014 neu in Deutschland.
Eine Sicherheitsweste muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
ACHTUNG: In Tschechien muss für jeden Fahrzeuginsassen im Fahrzeug eine Sicherheitsweste mitgeführt werden.

Sachverständigenbüro Lutz 0