Arbeitssicherheit

        • Untersuchung und Bewertung von Maschinenschäden

        • Ausbildungsstätte für Gabelstapler

 

• UVV-Prüfungen und Abnahmen

    - UVV-Prüfung an Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß VBG 8
    - UVV-Prüfung an Krananlagen gemäß VBG 9
    - UVV-Prüfung an Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb gemäß VBG 9a
    - UVV-Prüfung an Flurförderfahrzeuge gemäß VBG 36
    - UVV-Prüfung an Hebebühne gemäß VBG 14
    - UVV-Prüfung an Ladebordwände gemäß VBG 14
    - UVV-Prüfung an kraftbetriebene Fenster, Türen und Toranlagen gemäß ZH 1/494
    - UVV-Prüfung an Flüssigkeitsstrahler gemäß ZH 1/406
    - UVV-Prüfung an kraftbetriebene Arbeitsmittel gemäß VBG 5
    - UVV-Prüfung an Bohrmaschinen und Drehbänke gemäß VBG 7n
    - UVV-Prüfung an Pressen und Stanzen gemäß VBG 7n


• Überprüfung der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz

  gemäß VBG 125

 

Bei Fragen hierzu können Sie Herrn Lutz direkt unter der Rufnummer 0171/2705188 erreichen.

Klicken Sie hier für mehr Informationen.

Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Neuerungen der StVZO & DIN EN 471!

GUT SICHTBAR!

Warnwestenpflicht ab 01.07.2014 neu in Deutschland.
Eine Sicherheitsweste muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
ACHTUNG: In Tschechien muss für jeden Fahrzeuginsassen im Fahrzeug eine Sicherheitsweste mitgeführt werden.

Sachverständigenbüro Lutz 0